Was über die Grenze darf

Einkaufen in Deutschland, Einfuhr in die Schweiz

Der klassische Weg für Schweizer Haushalte: drüben einkaufen, zurück über den Rhein. Entscheidend sind zwei getrennte Grenzen — der Warenwert für die Mehrwertsteuer und die Mengen bei bestimmten Lebensmitteln.

Wertfreigrenze
150 Franken. Pro Person und Tag, Kinder eingeschlossen. Sie kann pro Tag nur einmal genutzt werden. Bis zum 31. Dezember 2024 lag sie noch bei 300 Franken.
Wenn der Wert überschritten wird
8,1 % auf den gesamten Warenwert. Nicht nur auf den überschreitenden Teil, sondern auf alles. Für Lebensmittel, Bücher und Medikamente gilt der ermässigte Satz von 2,6 %.
Fleisch
1 Kilogramm. Pro Person und Tag, ohne Wild, Fisch und Meeresfrüchte. Tierische Erzeugnisse dürfen nur aus EU-Staaten, Island, Nordirland und Norwegen eingeführt werden.
Butter und Rahm
1 Kilogramm Butter oder 1 Liter Rahm. Rahm ab 15 % Fettgehalt.
Alkohol
5 Liter bis 18 %, zusätzlich 1 Liter über 18 %. Erst ab 17 Jahren.
Tabak
250 Zigaretten oder Zigarren, oder 250 Gramm. Erst ab 17 Jahren.

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Einkaufen in der Schweiz, Einreise nach Deutschland

Der umgekehrte Weg. Weil die Schweiz nicht zur EU-Zollunion gehört, gelten dieselben Regeln wie bei der Rückkehr aus jedem anderen Nicht-EU-Staat.

Warenwert auf dem Landweg
300 Euro. Für alle, die mit Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuss über die Grenze kommen — also für praktisch jeden am Hochrhein.
Warenwert im Flug- und Seeverkehr
430 Euro. Gilt nur bei Ankunft mit Flugzeug oder Schiff.
Reisende unter 15 Jahren
175 Euro. Unabhängig vom Reiseweg.
Tabak
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Ab 17 Jahren. Anteilige Kombinationen sind möglich.
Alkohol
1 Liter über 22 % oder 2 Liter bis 22 %. Ab 17 Jahren. Zusätzlich erlaubt sind 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier.

Quelle: Zoll (Generalzolldirektion)

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